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1 Ausschlagung der Erbschaft
Универсальный немецко-русский словарь > Ausschlagung der Erbschaft
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2 Ausschlagung der Ernennung
сущ.Универсальный немецко-русский словарь > Ausschlagung der Ernennung
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3 Ausschlagung
Ausschlagung f, -en отклоне́ние, отка́зAusschlagung der Erbschaft юр. отка́з от насле́дства -
4 Ausschlagung
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5 Erbschaft
f =, -enнаследство; наследиеeine Erbschaft ablehnen — отказаться от принятия наследстваeine Erbschaft annehmen — принять наследствоeine Erbschaft antreten — вступать в права наследования, принимать наследствоeine Erbschaft erschleichen — получить наследство обманным путёмeine Erbschaft machen — получить наследствоeiner Erbschaft verlustig gehen — лишиться наследстваauf die Erbschaft verzichten, die Erbschaft ausschlagen — отказаться от наследстваAuseinandersetzung der Erbschaft — раздел наследстваAusschlagung der Erbschaft — отказ от( принятия) наследства -
6 Erbschaft
Erbschaft f =, -en насле́дство; насле́диеeine Erbschaft ablehnen отказа́ться от приня́тия насле́дстваeine Erbschaft annehmen приня́ть насле́дствоeine Erbschaft antreten вступа́ть в права́ насле́дования, принима́ть насле́дствоeine Erbschaft erschleichen получи́ть насле́дство обма́нным путемeine Erbschaft machen получи́ть насле́дствоeiner Erbschaft verlustig gehen лиши́ться насле́дстваauf die Erbschaft verzichten, die Erbschaft ausschlagen отказа́ться от насле́дстваAuseinandersetzung der Erbschaft разде́л насле́дстваAusschlagung der Erbschaft отка́з от (приня́тия) насле́дства
См. также в других словарях:
Ausschlagung — Ausschlagung, Erbrecht: die Willenserklärung des zum Erben oder Vermächtnisnehmer Berufenen, durch die er seine diesbezügliche Rechtsstellung preisgibt (§§ 1943 ff. BGB). Die Ausschlagung muss im Inland innerhalb von sechs Wochen (nach… … Universal-Lexikon
Ausschlagung — (§§ 1942 ff. BGB), Recht des ⇡ Erben, i.d.R. innerhalb von sechs Wochen seit Kenntnis des ⇡ Erbfalls, durch Erklärung gegenüber dem ⇡ Nachlassgericht, die ⇡ Erbschaft auszuschlagen. Die Erbschaft fällt dann an denjenigen, der berufen sein würde,… … Lexikon der Economics
Erbausschlagung — Bei der Erbausschlagung handelt es sich um eine ausdrückliche Erklärung, eine Erbschaft und alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anders als bei Verträgen geht die Erbschaft nach deutschem Recht von selbst auf den Erben… … Deutsch Wikipedia
Erbrecht — (Rechtsw.), 1) im objectiven Sinne der Inbegriff der gesetzlichen Vorschriften über die Succession in das Vermögen eines Verstorbenen, über die Erwerbung, den Verlust u. die Vertheilung von Erbschaft (Jus hereditarium); 2) im subjectiven Sinne… … Pierer's Universal-Lexikon
Corpse — Unter einer Leiche oder einem Leichnam versteht man einen toten Körper. In Verwesung begriffene Leichen nennt man Kadaver. Der Begriff Leiche wird jedoch überwiegend nur für den toten menschlichen Körper verwendet, der Begriff Kadaver dagegen… … Deutsch Wikipedia
Kadaver — Unter einer Leiche oder einem Leichnam versteht man einen toten Körper. In Verwesung begriffene Leichen nennt man Kadaver. Der Begriff Leiche wird jedoch überwiegend nur für den toten menschlichen Körper verwendet, der Begriff Kadaver dagegen… … Deutsch Wikipedia
Leichnam — Unter einer Leiche oder einem Leichnam versteht man einen toten Körper. In Verwesung begriffene Leichen nennt man Kadaver. Der Begriff Leiche wird jedoch überwiegend nur für den toten menschlichen Körper verwendet, der Begriff Kadaver dagegen… … Deutsch Wikipedia
Sterbliche Überreste — Unter einer Leiche oder einem Leichnam versteht man einen toten Körper. In Verwesung begriffene Leichen nennt man Kadaver. Der Begriff Leiche wird jedoch überwiegend nur für den toten menschlichen Körper verwendet, der Begriff Kadaver dagegen… … Deutsch Wikipedia
Leiche — Leichen getöteter Kommunarden, Paris 1871 Unter einer Leiche oder einem Leichnam versteht man einen toten Körper, insbesondere den toten menschlichen Körper. Für nichtmenschliche Tierleichen gibt es die Begriffe Kadaver, Aas oder Tierkörper. In… … Deutsch Wikipedia
Nachlaßgegenstände — Nachlaßgegenstände, Sachen, die zum Nachlaß gehören. Über N. kann der Erbe vor Ausschlagung der Erbschaft wirksam nur verfügen, wenn dies im Interesse des Nachlasses notwendig ist. Bis zur Annahme der Erbschaft kann das Nachlaßgericht die… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Firmenfortführung — I. Erbschaft:Durch Tod des Einzelkaufmannes erlischt die ⇡ Firma nicht. Erben bedürfen zur F. keiner besonderen Bewilligung. Haftung: a) Der Erbe haftet für die früheren Geschäftsverbindlichkeiten unbeschränkt mit seinem ganzen Vermögen, wenn er… … Lexikon der Economics